Seefunkzeugnisse für Schiffsführer zwingend erforderlich bei entsprechend ausgestatteten Yachten.
 

SRC oder LRC erforderlich

Seefunkzeugnisse für Schiffsführer zwingend erforderlich bei entsprechend ausgestatteten Yachten.

Yachtcharter Ostsee REAL-Sailing möchte darauf aufmerksam machen, dass seit Jahresbeginn eine Verordnung erlassen wurde, deren Nichteinhaltung geahndet werden kann.

Yachtcharter Ostsee REAL-Sailing weist darauf hin, dass wenn eine Yacht mit einer UKW-DSC-Anlage ausgestattet ist, der Schiffsführer verpflichtet ist, mindestens das SRC (Short Range Certificate) zu besitzen. Ist die Yacht mit einer GMDSS-Grenzwellen-, -Kurzwellen oder -Satellitenanlage ausgerüstet, muss der Schiffsführer mindestens über das LRC (Long Range Certificate) verfügen.

Aus einer Übergangsregelung aus dem Jahr 2008 wurde nun diese Verordnung. Seit dem 1.1.2010 wird der Führer einer entsprechend ausgerüsteten Yacht mit einem Bußgeld bestraft, wenn er nicht über die notwendigen Zertifikate verfügt. Zuvor galt die Regelung, dass zur Ausübung des Seefunkdienstes mindestens ein Besatzungsmitglied im Besitz eines gültigen Seefunkzeugnisses sein musste.

REAL-Sailing möchte an dieser Stelle auf die Möglichkeit hinweisen, das SRC Sprechfunkzeugnis in einem Wochenendkurs vom 26.-28. März 2010 zu erlangen. Weitere Einzelheiten zum Ablauf finden Sie unter Segeltrainings und Events.

Für Ihren Yachtchartertörn auf der Ostsee stehen in unserer Yachtcharter Ostsee Flotte derzeit drei Yachten mit einer Funkanlage ohne DSC zum Chartern zur Verfügung. Auf der First 40.7, der Elan 431 sowie der X 442 ist der Nachweis des eingeschränkt gültigen UKW Zeugnisses ausreichend.

 

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