Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis (SRC)

Short Range Certificate:
Übergangsregelung SRC und LRC

Übergangsregelung SRC und LRC

Ab 1.1.2010 sind bezüglich des SRC/LRC alle Übergangsregelungen abgelaufen. Es wird nun ein Bußgeld erhoben, wenn der Schiffsführer einer ausgerüsteten Yacht nicht im Besitz eines SRC (Short Range Certificate) bzw. LRC (Long Range Certificate) ist. Zum 1. Mai 2008 ist die Verordnung zur Änderung sportbootrechtlicher Vorschriften in der Seeschiffahrt in Kraft getreten. Damit wird unter anderem die Sportseeschifferscheinverordnung dahingehend geändert. Übrigens betrifft die Regelung auch alle Skipper auf privaten Sportbooten, auch bei chartern im Ausland. Wir können nur denjenigen empfehlen, die noch kein SRC oder vergleichbaren Schein haben, diesen zu erwerben.

Damit Sie diese Erlaubnis (SRC) zeitsparend erlangen können, bieten wir für Sie diesen Wochenendkurs an. Sie erhalten von uns im Vorfeld die Unterlagen, den Original Fragenkatalog sowie die englischen Funksprüche die in der Prüfung vorkommen. Diese müssen Sie vor dem Lehrgang lernen. Wir werden Sie in dem praktischen Umgang mit den Funkgeräten schulen und am Ende des Lehrgangs wird die Prüfung vor der Prüfungskommission abgelegt. Damit dies für Sie möglichst wenig Zeitaufwand bedeutet, haben wir uns entschlossen diesen Kurs an einem Wochenende anzubieten.

Vergessen Sie nicht, vorher etwas Zeit für das Lernen einzuplanen. Die Prüfung ist für den Sonntag vorgesehen.

Termin 2012 auf Anfrage

Die Mindestteilnehmerzahl für diese Veranstaltung beträgt 8.

Die Kosten für den Lehrgang betragen 205,00 € zzgl. 85,00 € Prüfungsgebühr

Short Range Certificate:

Short Range Certificate:

  • Amtliche Berechtigung zur Ausübung des Seefunkdienstes im weltweiten Seenot– und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) für UKW (Reichweite bis ca. 35sm) auf Sportbooten.
  • International und unbefristet gültig.
  • Zulassung zur Prüfung ab 15 Jahren.
  • Die theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen, der Aufnahme von Not–, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen in englischer Sprache unter Verwendung des internationalen phonetischen Alphabets mit anschließender Übersetzung ins Deutsche und der Übersetzung deines deutschen Textes ins Englische. Fragebogen und Englischkenntnisse werden ggf. auch mündlich geprüft.
  • Es sind folgende Kenntnisse nachzuweisen:
  • des mobilen Seefunkdienstes
  • des GMDS
  • des öffentlichen Seefunkdienstes, sowie
  • der englischen Sprache in Wort und Schrift zum Austausch von Informationen auf See.
  • In der praktischen Prüfung müssen Pflichtaufgaben aus dem Bereich terrestrischer Seefunk erfolgreich gelöst und sonstige Fertigkeiten (Aussenden eines Notalarms, Speicherabfrage, Abwicklung des Routine– und Notverkehrs, Funkstille gebieten, Kanalwechsel usw.) unter Bedienung einer UKW-(GMDSS) - Anlage nachgewiesen werden.

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